Berlin. Herr Heil, die nächste Corona-Welle droht das Land lahmzulegen – die Omikron-Variante des Virus bringt neue Risiken. Ist der Aufschwung am Arbeitsmarkt jetzt gefährdet?
Ich will den Arbeitsmarkt gut durch diesen harten Winter bringen. Mit der Kurzarbeit haben wir in der Krise Millionen von Arbeitsplätzen gesichert und setzen diesen Weg auch in das kommende Jahr fort. Ich bin dankbar, dass die neuen 3G-Regeln in den Betrieben vorbildlich umgesetzt werden. Das stärkt den Arbeits- und Gesundheitsschutz und sorgt für eine höhere Impfbereitschaft. Und genau die brauchen wir, um die Krise bewältigen zu können.
Brauchen wir eine allgemeine Impfpflicht, damit sich das alles im kommenden Jahr nicht noch mal wiederholt?
Ja und ich setze darauf, dass schon die Debatte dazu beiträgt, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. In einem ersten Schritt setzen wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege noch vor Weihnachten um. Ich bin auch dafür, dass der Bundestag in einem zweiten Schritt über eine allgemeine Impfpflicht abstimmt, die dann im Frühjahr in Kraft treten kann.
Eines der wesentlichen Wahlversprechen der SPD war der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. Ab wann genau bekommen die Betroffenen Arbeitnehmer die Erhöhung?
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro wird eines der ersten Projekte sein, die wir in der neuen Regierung angehen. Davon profitieren zehn Millionen Menschen – das sind überwiegend Frauen und sehr viele Beschäftige in Ostdeutschland. Für das Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns gibt es bereits Vorbereitungen im Bundesarbeitsministerium. Bis zum Sommer wollen wir es umgesetzt haben.
Eigentlich ist die Mindestlohn-Kommission – in der Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind – für die Erhöhung des Mindestlohns zuständig. Bleibt es beim einmaligen Eingreifen der Politik oder behalten Sie sich auch für die Zukunft vor, den Mindestlohn politisch zu erhöhen?
Wir haben uns in der Ampel-Koalition darauf verständigt, per Gesetz diesen Erhöhungsschritt zu gehen. Mit ihm werden 60 Prozent des mittleren Einkommens für den Mindestlohn zugrunde gelegt. Damit machen wir den Mindestlohn armutsfest. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Leistungsgerechtigkeit. Für weitere Erhöhungen ist dann wieder die Mindestlohnkommission zuständig.
Sie pochen auf eine Stärkung der Tarifbindung. Wie soll das gelingen?
Öffentliche Aufträge des Bundes werden künftig nur noch an die Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen. Auch das wollen wir möglichst schon im Jahr 2022 gesetzlich so festlegen. Das ist ein Signal für faire Löhne. Als Staat werden wir kein Lohndumping unterstützen.
Sprechen wir über den Arbeitsmarkt der Zukunft. Durch Digitalisierung und technischen Wandel fallen in den kommenden Jahren viele Jobs weg – andere werden entstehen. Gelingt es Ihnen, Weiterbildung so zu organisieren, dass die Menschen deswegen nicht arbeitslos werden?
Deutschland muss eine Weiterbildungsrepublik werden. Wir müssen den Menschen ihre Jobs und der Wirtschaft die Fachkräfte sichern. Die Arbeit in Deutschland verschwindet nicht. Aber in vielen Bereichen verändern sich die Tätigkeitsanforderungen. Hier werden wir neue Möglichkeiten schaffen.
Sie wollen auf das Instrument der Bildungszeit und Bildungsteilzeit setzen. Was bedeutet das praktisch für die Menschen?
Wir führen in Deutschland ein System von Bildungszeiten und Bildungsteilzeiten wie in Österreich ein. Wer eine Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber darüber trifft, dass er sich weiterbildet, wird dann auch die Zeit und das Geld haben, das zu tun. Wer bis zu einem Jahr eine Bildungszeit nimmt, bekommt in diesem Zeitraum von der Bundesagentur für Arbeit eine Unterstützung in Höhe des Arbeitslosengeldes. Möglich ist auch eine Bildungsteilzeit von bis zu zwei Jahren. Die Bildungszeit muss so selbstverständlich werden wie die Elternzeit.
Können Sie ein praktisches Beispiel nennen, wo die Bildungszeit hilft?
Nehmen Sie einen gelernten Mechaniker, der Umwelttechniker werden will und dafür einen Aufbaukurs machen möchte. Wenn der Arbeitgeber auch daran interessiert ist und die beiden sich einigen, ist das eine Win-Win-Situation. Das Recht auf Bildungszeit kann im Lauf des Berufslebens immer wieder in Anspruch genommen werden. Es gilt für den Ende 20-Jährigen, der nach einigen Jahren Arbeit mit seiner Ausbildung nicht mehr weiterkommt, ebenso wie für den 55-Jährigen, dessen Betrieb in einer Branche ist, die vom Strukturwandel betroffen ist.
Was wollen Sie noch tun, damit das große Wort von der Weiterbildungsrepublik Realität wird?
Wir schaffen ein Transformationskurzarbeitergeld, bei dem wir Kurzarbeit mit Qualifizierung verbinden. Wenn ein Unternehmen, das bisher Zulieferteile für den Verbrennungsmotor geliefert hat, demnächst Zulieferteile für den Elektromotor schaffen muss, geht es darum, ganze Belegschaften weiterzubilden. Darüber hinaus verbessern wir die Möglichkeiten, Menschen in Transfergesellschaften für eine berufliche Neuorientierung zu qualifizieren, wenn ihre bisherigen Arbeitsplätze wegfallen.
Was ist mit den Menschen, die bereits arbeitslos sind?
Für Menschen in Arbeitslosigkeit schaffen wir mit einer Weiterbildungsprämie von 150 Euro einen zusätzlichen Anreiz für Weiterbildung. Diesen Zuschlag gibt es für die gesamte Zeit der Weiterbildung zusätzlich zur Arbeitslosenversicherung oder zum Bürgergeld, mit dem wir die Grundsicherung weiterentwickeln.
Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Deshalb wird zukünftig das Nachholen eines Berufsabschlusses Vorrang haben vor Vermittlung in unsichere Arbeit. Wir wollen die Menschen dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit holen.
Seit Ende November gilt in Deutschland wieder eine Homeoffice-Pflicht. Ein Recht auf Homeoffice ist laut Hubertus Heil aber in Post-Corona-Zeiten vorerst nicht geplant. © Quelle: imago images/photothek
Beim Thema Homeoffice konnten Sie sich in der letzten Legislaturperiode nicht mit der Union einigen. Schafft die Ampel einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Homeoffice hat in Corona-Zeiten einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz geleistet. Mit der neuen Bundesregierung werden wir den Menschen den Rücken stärken, die auch nach Corona gelegentlich oder häufiger mobil arbeiten wollen. Wir schaffen einen Rechtanspruch für die Beschäftigen, mit dem Arbeitgeber konkret über ihren Homeoffice-Wunsch zu sprechen, einen sogenannten Erörterungsanspruch.
Was ist dieser Anspruch wert, wenn der Arbeitgeber Bedenken hat?
Eine Menge, denn: Nimmt der Arbeitgeber keine Stellung, wird der Homeoffice-Wunsch zum Anspruch. Dennoch wird auch künftig gelten: Der Bäcker kann seine Brötchen nicht zu Hause backen. Der Fabrikarbeiter wird seine Arbeit in der Werkshalle machen müssen. Der Arbeitgeber kann einen Homeoffice-Wunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen – aber eben nicht willkürlich, sondern mit einer plausiblen Begründung. Wir erleben ja gerade, in wie vielen Berufen mobiles Arbeiten möglich ist.
Sie planen einen Bonus von bis zu 2000 Euro im Jahr, damit Menschen sich Haushaltshilfen leisten können. Wer soll profitieren?
Es geht uns darum, dass sich Familien mit normalen Einkommen legale Hilfe im Alltag leisten können. Im ersten Schritt führen wir für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen, die Angehörige pflegen, einen jährlichen Bonus von maximal 2000 Euro ein, mit dem sie sich Alltagshelfer leisten können, die voll sozialversichert sind und die sie über eine Service-Agentur buchen. Dabei müssen die Menschen 60 Prozent selbst zahlen, 40 Prozent übernimmt der Staat. Das kostet 400 Millionen Euro im Jahr. Wenn wir das in einem späteren Schritt für alle Menschen anbieten, wird es 1,6 Milliarden Euro im Jahr kosten.
Gibt es keine Einkommensgrenzen?
Ich bin offen dafür zu diskutieren, ob wir Einkommensgrenzen einführen. Die Frage dabei ist, ob das praktikabel wäre. Letztlich ist das aber nicht der Hauptaspekt. Wir bekämpfen mit diesem Gesetz Schwarzarbeit ganz aktiv und sorgen durch das Schaffen zahlreicher sozialversicherungspflichtiger Jobs dafür, dass auch die Staatskasse nicht über Gebühr belastet wird.
Wegen einer Entscheidung der Ampel-Parteien fällt die Rentenerhöhung im kommenden Jahr geringer aus. Finden Sie das fair?
Es hat keine Rentenkürzung in der Pandemie gegeben, und es wird auch künftig keine Rentenkürzung geben. Mit dem Rentenniveau von 48 Prozent sorgen wir dauerhaft für Stabilität, damit Rentnerinnen und Rentner nicht von der Lohn- und Gehaltentwicklung abgekoppelt werden. Es stimmt, dass die Wiedereinführung des Nachholfaktors zu einer gewissen Dämpfung des Rentenanstiegs führt. Die gute Nachricht ist: Es wird immer noch eine gute Rentenerhöhung von voraussichtlich 4,4 Prozent im nächsten Jahr geben.
Ist es also fair oder nicht?
Ich halte es für vertretbar und es ist das, worauf sich SPD, FDP und Grüne verständigt haben. Mit der Rentengarantie haben wir Rentenkürzungen in der Corona-Krise verhindert, während viele Beschäftigte weniger Geld zur Verfügung hatten.
Machen Sie in den nächsten vier Jahren als Arbeitsminister weiter?
Darüber entscheidet Olaf Scholz am Wochenende.
Nicht nur die Jusos können sich Kevin Kühnert gut als SPD-Generalsekretär vorstellen. Sie auch?
Ich führe hier keine Personaldebatte. Nur so viel: Ich persönlich habe mit Kevin Kühnert in der Parteispitze zwei Jahre gut zusammengearbeitet und traue ihm viel zu.